MAKLERPROVISION

WER BEZAHLT DIE MAKLERPROVISION IN MÜNCHEN?

Das müssen Sie wissen!

Das neue Maklergesetz über die Provisionsteilung

Verkauft ein Makler eine Immobilie, erhält er dafür eine Provision. Seit Dezember 2020 gibt es nun eine einheitliche Regelung, wer diese zahlt. Denn bisher gab es bundesweit ganz unterschiedliche Provisionsmodelle. Während in Bayern oder Nordrhein-Westfalen die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wurde, zahlten diese in Hamburg oder Berlin die Käufer.
Das ändert sich nun.

  1. Kosten für Verkäufer in Bayern schon lange üblich
  2. Wonach richtet sich die Höhe der Provision?
  3. Werden Immobilien dadurch günstiger?
  4. Was steht im Maklervertrag?
  5. Gibt es Ausnahmen?

 

zum FAQ

Das neue Gesetz über die Regelung der Maklerkosten bringt an sich nichts Neues. Aber es vereinheitlicht, wie die Kosten für den Makler geregelt sind und sorgt so für mehr Transparenz beim Verkauf von Wohnimmobilien. Während in einigen Bundesländern die Provision schon seit langem geteilt wurde, zahlten in anderen Bundesländern diese nur die Käufer: die sogenannte Außenprovision. Diese wird jedoch mit der Neureglung der Maklerkosten abgeschafft. Künftig zahlen Verkäufer und Käufer den gleichen Teil der Provision. Zusätzlich legt das Gesetz fest, dass fort an Maklerverträge schriftlich festgehalten werden müssen, in denen die vereinbarten Leistungen des Maklers dokumentiert sind.

Für uns von der ISB München Immobilien GmbH ist die Provisionsteilung schon immer das fairste Provisionsmodell. Für Käufer bietet es natürlich den Vorteil, weniger Nebenkosten zu haben. Verkäufer profitieren durch die größere Transparenz der Kosten und den Leistungsumfang, den lokale Qualitätsmakler ihnen bieten, wie dem Besorgen aller verkaufsrelevanten Unterlagen, den Wohnflächenberechnungen, dem Erstellen eines professionellen Exposés, dem Interessentenmanagement, dem Durchführen von Besichtigungen, der Bonitätsprüfung der Interessenten, Notartermin, Kaufvertrag, Immobilienübergabe und vielem mehr.

Während sich einige Bundesländer mit der Neuregelung der Maklerkosten umstellen müssen, ändert sich in Bayern nicht sehr viel. Hier war die Provisionsteilung auch vorher schon ortsüblich. Das Einzige was sich ändert, ist, dass die Provisionsteilung vor dem neuen Maklergesetz nicht verbindlich war und die Höhe der Provision für Verkäufer und Käufer unterschiedlich hoch sein konnte. Mit der neuen Regelung geht das nicht mehr. Käufer und Verkäufer zahlen die Provision zu gleichen Teilen. Oder anders gesagt: Der Verkäufer zahlt genauso viel Provision wie der Käufer. Qualitätsmakler haben dies in Bayern jedoch vor dem neuen Maklergesetz schon so durchgeführt.

Die Höhe der Provision ist im neuen Gesetz nicht eindeutig geregelt. Das heißt, Immobilienverkäufer und Makler können diese im Maklervertrag frei festlegen. Je nach Leistungsumfang des Maklers kann die Höhe der Provision variieren. Die Profimakler der ISB München Immobilien GmbH bieten neben ihrer ausgezeichneten Qualifikation, langjährigen Erfahrung und Marktkenntnis umfangreiche Leistungen an. Erfahrungen haben gezeigt, das Privatverkäufern oft das nötige Fachwissen und die Erfahrung fehlt, um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Denn auch oft sind es rechtliche Fallstricke, mit denen private Immobilienverkäufer nicht vertraut sind.

Die Qualitätsmakler der ISB München Immobilien GmbH kennen solche Fällen sehr gut und haben schon öfter Immobilienverkäufern, die die Sache falsch angegangen sind aus der Klemme geholfen. Deshalb bereiten sie den Verkauf einer Immobilie gründlich vor. Außerdem nutzen sie zeitgemäße Vermarktungsmittel wie virtuelle Besichtigungen, die sich geraden in Zeiten von Corona als äußerst hilfreich erwiesen haben. Daneben sind im Digitalen Zeitalter aber auch immer noch hochwertige, aussagekräftige Exposé gefragt.

Ebenso setzen die Profi-Makler der ISB München Immobilien GmbH auch Mittel wie Home Staging ein, also das professionelle herrichten der Immobilie für Fotos und Besichtigungen, was nachweislich zu höheren Verkaufspreisen führen kann. Immobilienexperten weisen darauf hin, dass die günstigsten Makler nicht die besten sind. Daher empfehlen Sie Immobilienverkäufern das Leistungsportfolio eines Maklers genau zu prüfen und zu vergleichen.
Wir sagen deshalb: „Nehmen Sie nicht den günstigsten Makler – Ihre Immobilie ist auch nicht die Günstigste!“

Das lässt sich pauschal so direkt nicht beantworten, denn auf einem Immobilienmarkt wie München, sind steigende Preise seit Jahren zu verzeichnen. Immobilien-Verkäufer könnten also darüber nachdenken, den Preis für ihre Immobilie um die Courtage des Maklers höher anzusetzen, um diese Kosten auszugleichen. Vertrauen Sie daher auf unsere transparente Marktwertermittlung, welchen Verkäufern und Immobilienkäufern in München ein Gutes Gefühl für die Immobilie, den Markt und den Marktpreis vermittelt.

Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die getroffene Vereinbarung über die Maklerleistungen im Maklervertrag zu dokumentieren. Bisher konnten die Vereinbarungen zum Verkauf einer Immobilie mündlich abgemacht werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Stattdessen ist nur noch die Schriftform gültig. Für Verkäufer hat es den Vorteil der Transparenz. Jederzeit haben sie den Überblick über die vereinbarten Leistungen und die Provision des Maklers.

Obwohl die Neuregelung der Maklerkosten eine Teilung der Provision vorsieht, ist es dennoch weiterhin möglich, dass der Verkäufer die komplette Provision übernimmt. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Das bedeutet zum Beispiel, dass er bei Kaufpreisverhandlungen das Verhandeln im Sinne seines Auftraggebers übernehmen darf.

Eine andere Ausnahme ist, dass die Neuregelung nur für den Verkauf von Immobilien an Verbraucher gilt – das heißt also beim Verkauf von Wohnimmobilien. Beispielsweise Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke, Logistik- oder Büroräume sind von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen.
Warum lohnt es sich gerade jetzt, einen Qualitätsmakler zu beauftragen?

Wie viele private Immobilienverkäufer oft feststellen, ist der Verkauf einer Immobilie keine einfache Angelegenheit. Das beginnt bei der Bewertung der Immobilie, was viel Know-how und Marktkenntnis erfordert. Ebenso unterschätzen Eigentümer häufig das Besorgen von verkaufsrelevanten Unterlagen sowie das Besichtigungsmanagement, was beides oft viel Zeit in Anspruch nimmt, die Berufstätigen manchmal fehlt. Schließlich geht der Verkauf einer Immobilie oft mit einer entscheidenden Veränderung der Lebensumstände einher.

Und auch rechtliche Fallstricke, wie beispielsweise eingetragene Wohnrechte oder Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis, führen gelegentlich zu Geldbußen oder sogar Rückabwicklungen von Immobilientransaktionen.

Die Qualitätsmakler der ISB München Immobilien GmbH befassen sich tagtäglich mit der aktuellen Situation am Immobilienmarkt. Dadurch sind sie in der Lage, verlässliche Verkehrswerte für Immobilien zu ermitteln. Sie wissen welche Unterlagen für den Immobilienverkauf nötig sind und nehmen sich die Zeit, alle Anfragen von ernsthaften Kaufinteressenten zu beantworten sowie Besichtigungstermine zu planen und durchzuführen.

Darüber hinaus kennen sie alle Fehlerquellen des Immobilienverkaufs und räumen diese aus. Die Qualitätsmakler der ISB München sorgen so für einen zügigen und problemlosen Immobilienverkauf zu einem marktgerechten Preis. So kümmert sich der Profi-Makler um den Immobilienverkauf, damit der Eigentümer sich ganz auf seine geänderte Lebenssituation einstellen kann.

Die häufigsten Fragen zum neuen Maklergesetz

DAS NEUE MAKLERGESETZ- FAQ

Das neue Gesetz zur Regelung der Maklerkosten legt zum ersten Mal die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufern, Käufern und Immobilienvermittlern fest. Dabei wird nicht nur die Provision geregelt, sondern auch wie die Verträge zu schleißen sind. Dabei können sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Prozenten teilen. Allerdings ist es auch möglich, dass der Verkäufer die vollständige Provision übernimmt. Die Höhe der Provision ist dabei nicht festgeschrieben. Sie kann – je nach Leistung- unterschiedlich hoch ausfallen. Maklerleistungen sind für Immobilienverkäufer nicht mehr kostenfrei.

Das neue Maklergesetz tritt ab 23. Dezember 2020 in Kraft.

Teilen sich Immobilienverkäufer und -käufer die Provision, dann ist der Anteil des Verkäufers an der zu zahlenden Provision genauso hoch, wie der Anteil des Käufers. Jeder übernimmt also die Hälfte. Dabei ist die Höhe der Provision nicht festgeschrieben. Sie kann zwischen Auftraggeber und Makler flexibel vereinbart werden und sich nach dem Leistungsumfang des Maklers richten.
Was bedeutet das Maklergesetz für mich als Eigentümer und Immobilienverkäufer?
Es kann sich je nach Region unterscheiden, ob die Immobilie mit einer Verkäuferprovision oder mit Provisionsteilung verkauft wird. Möglich sind beide Varianten und können auch dementsprechend vereinbart werden. Lassen Sie sich von einem Qualitätsmakler der Eberhardt-Immobilien über die Vorteile der jeweiligen Möglichkeiten informieren. Der Umfang der Maklerleistungen wird im Maklervertrag dokumentiert.

Je nach Umfang der Maklerleistungen, kann der Immobilienverkauf beschleunigt werden. Qualitätsmakler wie Eberhardt-Immobilien erzielen oft Mehrerlöse, wenn der Verkäufer die gesamte Bandbreite des Leistungsumfangs abruft. Gerade wenn eine Veränderung der Lebenssituation den Verkauf einer Immobilie notwendig gemacht hat, ist es für Eigentümer meist nicht einfach, die nötige Zeit und Sorgfalt für den erfolgreichen Immobilienverkauf aufzubringen. Dabei lässt sich die Qualität des Maklers oft am Umfang der angebotenen Leistungen einschätzen. Daher raten Immobilienexperten, Maklerleistungen zu vergleichen.

Vergleichen Sie Referenzen eines Maklers und vereinbaren Sie mit einem Qualitätsmakler einen Termin und lassen Sie Ihre Immobilie vor Ort professionell bewerten. Ein Profi-Makler kann Sie beraten, wie hoch ein Mehrerlös sein kann, den er durch seine Markterfahrung erreichen kann. Prüfen Sie auch, wie viele Suchkunden des Maklers schon auf Ihre Immobilie passen. Mit einem Provisionsrechner auf der Webseite des Maklers können Sie kalkulieren, was der Makler kosten wird und vergleichen Sie unbedingt das mit dem garantierten Leistungsspektrum.

Mit dem neuen Gesetz zur Teilung der Maklerkosten wird der Immobilienmarkt transparenter. Qualitätsmakler lassen sich nun einfacher erkennen. Die reine Käuferprovision für Wohnimmobilien wird damit abgeschafft. Nun werden die Kosten fair zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

Nach §656a BGB gilt dies für Wohnungen und Einfamilienhäusern, wobei

  • Wohnung = Zusammenfassung von Räumen, die zu Wohnzwecken dient
  • EFH = jedes Gebäude, das in erster Linie den Mitgliedern eines einzelnen Haushaltes zum Wohnen dient. Somit auch RMH, REH, DHH. Eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung ist unschädlich. Dies beschreibt zum Beispiel eine Einliegerwohnung.
  • Das EFH erfasst neben den klassischen Grundstückseigentum auch Erbbaurechte.
  • Der Vermietungszustand der Immobilie ist unbedeutend.
  • Gilt auch für Bauträgergeschäfte, wenn EFH oder WHG in einem Vertrag mit Grundstück verkauft werden.
  • bebaute Baugrundstücke (Das Gesetz genehmigt in diesem Fall Ausnahmen – wir beraten Sie gerne)

Keine Anwendung findet der §656a BGB auf

  • Gewerbeimmobilien
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungspakete (=mehrere Wohnungen, die an den selben neuen Eigentümer verkauft werden)
  • Baugrundstücke (unbebaut)

Die alte Regelung beinhaltet unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Bundesländern. Zu Ihrer Übersicht sei dies hier nochmals dargestellt.

FAQ

FAZIT

Das neue Maklergesetz schreibt nun einheitlich vor, wie die Maklerprovision zu teilen ist. Sowohl Käufer als auch Verkäufer kommen zu gleichen Teilen für die Maklerprovision auf. Die Höhe der Provision sowie die Maklerleistungen müssen schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Somit sorgt das neue Maklergesetz für mehr Transparenz.