Die Scheidungsimmobilie – wenn der Ehetraum platzt!

Unterhaltsberechnung bei Immobilienbesitz / Die Scheidungsimmobilie

Die Scheidungsimmobilie

 

Meist haben Eheleute Ihren Traum vom eigenen Eigenheim erfüllt. Doch was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Hier entstehen eine Vielzahl von Fragen. Fragen welche neutral und seriös beantwortet werden möchten. Wir sind als Immobiliensachverständige sind schon von Berufswegen zur Neutralität verpflichtet. So können sich beide Ehepartner darauf verlassen, dass in Ihrem Sinne optimal gearbeitet wird.

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Bei einer Trennung sind einige Fragen im Vorfeld zwischen den Eheleuten zu klären. Wer bleibt im Haus wohnen und wer soll Eigentümer werden? Wer übernimmt die weitere Tilgung der Kredite? Oder soll die Immobilie verkauft werden?

Eine Scheidung lässt die Eigentumsverhältnisse an der seinerzeit angeschafften Liegenschaft unberührt, auch wenn beide Eheleute – wie durchaus üblich – als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Hier steht dann die Frage der Werte-Auseinandersetzung zur Diskussion.

Hieraus ergeben sich verschiedene Ansätze:

  1. Will keiner der Eheleute in der Immobilien bleiben, so ist dies in der Regel nach emotionalen Gründen zu verstehen. Ein Verkauf und die anschließende Aufteilung des Erlöses, unter Berücksichtigung möglicher Schulden, ist häufig ein guter Weg um die Gemeinschaft aufzuheben. Eine erfolgreiche Grundlage für den Immobilienverkauf ist ein ordentliches Wertgutachten.
  2. Es kann jedoch auch eine Ehegatte in der Immobilie weiter wohnen bleiben. Der Übertragende erhält in diesem Fall in Regel eine Abfindung in Geld oder die Übertragung erfolgt in Anrechnung eines Zugewinnausgleiches.
  3. Sprechen Sie auch zum geeigneten Zeitpunkt mit Ihrer Bank über Ihre Scheidung. Sollte ein Ehepartner den laufenden Kredit übernehmen wollen, so muss die Bank zustimmen. Ohne Zustimmung bleibt der andere Ehepartner mit in der Haftung.
  4. Jede Vereinbarung Ihrer Immobilie betreffend ist notariell zu beurkunden.

 

Die Scheidungsimmobilie – Sie haben ein Hau oder eine Wohnung? Wir begleiten Sie von A – Z und stehen Ihnen mit Ihren Anliegen gerne neutral zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!


ISB MÜNCHEN IMMOBILIEN
Telefon 089 904 29 120

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