Bayern bringt (verfassungswidrige?) Grundsteuer voran

Bayern will bei der Grundsteuer von den Bundesvorgaben abweichen und ein Grundsteuermodell unabhängig vom Wert des Grundstücks einführen. Das Modell sieht eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Grundstücksfläche und Gebäudefläche vor. Abschläge gibt es für Wohnflächen, sozialen Wohnungsbau oder Denkmalschutzimmobilien. Laut eines Gutachtens der Universität Potsdam wäre das Gesetz allerdings verfassungswidrig. Am Donnerstag soll das bayerische Parlament darüber beraten, fällig wäre die neue Grundsteuer zum ersten Mal 2025.

Die neue Grundsteuer setzt für Grundstücke 4 Cent pro Quadratmeter fest, für Gebäudeflächen 50 Cent pro Quadratmeter. Je nach Gebäudeart oder Hebesatz der Gemeinde würde die Steuer variieren. Nicht aber abhängig vom Wert einer Immobilie. Genau darin sehen die Befürworter den Vorteil: die Steuer wäre einfach und unbürokratisch, würde nicht automatisch mit dem Wert steigen und insofern auch nicht ständig neu berechnet werden müssen.

Gegner sehen aber eine unfaire Verteilung, weil beispielsweise ein Einfamilienhaus am Stadtrand ähnlich bewertet würde, wie eine Villa im Zentrum.

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