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IMMOBILIEN-VERRENTUNG

Eine interessante Möglichkeit, Ihr Immobilien-Kapital zu nutzen

Die Immobilienrente sichert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und ein gutes Auskommen im Alter.

Als Besitzer eines Eigenheims sind Sie eigentlich wohlhabend, aber möglicherweise trotzdem immer knapp bei Kasse. Denn große Teile Ihres Vermögens – vielleicht die Ersparnisse Ihres ganzen Lebens – sind in Ihrer Immobilie gebunden. Sie haben das Rentenalter erreicht, aber mit der Rente kommen Sie kaum über die Runden. Womöglich sind Sie auch noch unerwartet mit höheren Ausgaben konfrontiert. Nun haben Sie drei Optionen:

1.) Verkaufen – und aus Ihrem geliebten Haus, in dem Sie sich gemütlich eingerichtet haben, ausziehen

2.) Wohnen bleiben – und die Ausgaben für alles andere auf ein Mindestmaß reduzieren

3.) Die Immobilien-Verrentung – Sie verkaufen Ihr Haus, können aber lebenslang darin wohnen bleiben und verfügen gleichzeitig wieder über flüssiges Kapital. Sie haben die Möglichkeit, sich den Kaufpreis Ihrer Immobilie als Einmalzahlung, als monatliche Rente, oder als Kombination aus beidem auszahlen zu lassen.

Was denken Sie? Ist die Option der Immobilien-Verrentung für Sie eine nähere Überlegung wert? Könnte dieses Konzept am Ende gar genau die richtige Lösung sein, damit Sie Ihren Lebensabend sorgenfrei und finanziell abgesichert im eigenen Zuhause verbringen können?

LIQUIDITÄT UND LEBENSQUALITÄT IM ALTER

Wir informieren Sie gründlich - Sie entscheiden!

Mit der Verrentung Ihrer Immobilie verschaffen Sie sich mehr Liquidität im Alter. Zugleich genießen Sie lebenslanges Wohnrecht. Klingt erst mal gut! Aber sicher haben Sie zunächst noch viele Fragen, wie die Immobilien-Verrentung oder auch der Immobilien Teilverkauf genau funktioniert und welche Möglichkeiten sich ganz konkret für Sie bieten.

Wenn Sie fundierte Informationen dazu suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Gerne besuchen wir Sie in Ihrem Zuhause, um Sie ausführlich und kostenfrei zu beraten. Als nächsten Schritt erstellen wir, falls Sie es wünschen, ein unverbindliches Werteinschätzung für Ihre Immobilie, auf dessen Grundlage wir Ihnen genau aufzeigen können, welche finanziellen Spielräume sich durch eine Immobilien-Verrentung für Sie eröffnen. Sie entscheiden dann, ob diese Möglichkeit für Sie infrage kommt.

Sie haben die Wahl!

Entscheiden Sie sich für die Leibrente oder für den Teilverkauf! Der große Vorteil ist, dass wir Sie im Vorfeld umfassend beraten und nicht nur ein Verrentungssystem empfehlen. Das würde aus unserer Sicht nicht zielführend sein, da beide Systeme große Vorteile haben, aber auch Nachteile mit sich bringen, die man kennen muss. Und erst dann, wenn Nachteile aus der Leibrente oder aus dem Teilverkauf für Sie zumindest keine Rolle spielen, erst dann macht es Sinn sich für ein System zu entscheiden.

Wir freuen uns auf Sie!

Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

zum Teilverkauf oder Leibrente

IHRE HÄUFIGSTEN FRAGEN

Im Grundsatz funktioniert eine Verrentung wie folgt: Sie verkaufen an das Leibrentenunternehmen Ihre Immobilie zu einen bestimmten Wert. Sie bekommen hierfür eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente oder eine Kombination daraus. Beim Teilverkauf läuft die ähnlich ab, wobei Sie hier aber nicht die gesamte Immobilie verkaufen, sondern maximal 50% des Immobilienwertes.  In beiden Fällen haben Sie ein garantiertes lebenslanges Wohnrecht und können zudem bei Bedarf die Immobilie auch vermieten.

Hören Sie hierzu auch unsere Podcast-Episoden zu diesem Thema:

Episode Leibrente

Episode Teilverkauf

Dies ist davon abhängig welchen Wert Ihre Immobilie hat und welches Konzept Sie gehen möchten. Leibrente oder Teilverkauf. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass beide Anbieter Ihnen Ihre Immobilie über einen Gutachter einwerten lassen. Wir von der ISB München Immobilien GmbH werten Ihre Immobilie im Vorfeld ein, damit Sie im Vorfeld wissen, was Ihre Immobilie wert sein könnte.

Hören Sie hierzu auch unsere Podcast-Episoden zu diesem Thema:

Episode Leibrente

Episode Teilverkauf

Die Leibrente lohnt sich sich am ehesten für Senioren ohne Erben oder für Senioren, die nichts vererben möchten und gerne mehr Geld zur Verfügung haben möchten. Zudem ist die Leibrente für Menschen, die in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten. Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Zudem gibt es im Alter Krankheiten, wo es sehr ratsam ist in seinem gewohnten Umfeld weiter leben zu können. Wenn man die Verantwortung für die Instandhaltung des Hauses nicht mehr tragen will, so lohnt sich ebenso die Leibrente.
 

Hören Sie hierzu auch unsere Podcast-Episoden zu diesem Thema:

Episode Leibrente

Episode Teilverkauf

Ein Vorteil ist des Teilverkaufs ist die vorhandene Flexibilität. Sie verkaufen im ersten Schritt nur einen Teil. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die komplette Immobilie verkaufen oder gar Ihren verkauften Teil wieder zurückkaufen. Dies kann von Vorteil sein, sofern Ihre Kinder die Immobilie wieder haben möchten. Allerdings ist der Teilverkauf eine sehr teuere Angelegenheit, je mehr das Zinsniveau steigt. Bei er Leibrente hingegen ist die Immobilie verkauft und es gibt kein zurück mehr. Beim Teilverkauf partizipieren Sie an möglichen Wertsteigerungen der Immobilie, was bei der Leibrente nicht der Fall ist.

Hören Sie hierzu auch unsere Podcast-Episoden zu diesem Thema:

Episode Leibrente

Episode Teilverkauf

Ergänzung zum Teilverkauf: Durch das gestiegene Zinsniveau ist der Teilverkauf nur noch in ganz wenigen Fällen wirklich sinnvoll. Zum Beispiel, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, dies aber von Ihrer Bank nicht bekommen sollten oder wollen. Wir beraten Sie gerne!

Kompetenz in immobilienfragen

WARUM SIE ZUERST MIT UNS SPRECHEN SOLLTEN

Die Leibrente hat Vor- und Nachteile und auch beim Teilverkauf ist nicht alles Gold, was glänzt. Insofern stehen Sie und Ihre Anliegen an erster Stelle. Sie werden Fragen haben, wie sich eine Leibrente errechnet, wie sich ein Teilverkauf rechnet. Und Sie wollen wissen, was Ihre Immobilien wert ist. Wir verlassen uns grundsätzlich nicht darauf, was Anbieter der Leibrente oder des Teilverkaufes als richtigen Immobilienwert kalkulieren, denn es kann zu Abweichungen kommen.

Wichtig ist hier keine Fehler zu begehen. Wenn Sie mit 20 Lebensjahren einen wirtschaftlichen Fehler begehen, so kann dieser vermutlich im Laufe eines Lebens ausgebessert werden. Ein wirtschaftlicher Fehler mit 50 Jahren ist schlimm, mit 60 Jahren sehr, sehr bedenklich und mit 70 Jahren oder älter eine echte Katastrophe.

Informationsvielfalt für Ihre Immobilienentscheidung

Entdecken Sie unsere Podcasts und Webinare vor Ort

Sie haben bei uns die Möglichkeit, sich unverbindlich und umfassend zu informieren. Zunächst über unsere Podcast-Episoden und natürlich über Online-Webinare innerhalb unserer Immobilien-Masterclass. Erst im dritten Schritt können Sie, wenn Sie möchten, mit unseren Verrentungsprofis einen Termin bei Ihnen vor Ort vereinbaren. Bleiben Sie entspannt – wir sind es auch.

Alles, was Sie über den Teilverkauf wissen müssen

Teilverkauf leicht gemacht - Ihre FAQs beantwortet

Derzeit kauft Heimkapital ausschließlich Wohnimmobilien in Deutschland.
Es können sowohl Häuser als auch Wohnungen sein. Unter bestimmten Umständen kann die Immobilie einen Gewerbeanteil von bis zu 30 % haben.

Heimkapital erwirbt Miteigentumsanteile im Wert von mindestens 100.000 € und höchstens 50 % des Immobilienwertes.

Ja, sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohnimmobilien kauft Heimkapital an. Falls die Immobilie einen Gewerbeanteil hat, darf dieser nicht höher als 30 % der Immobilie sein.

 

Das Nießbrauchrecht steht direkt hinter der eingetragenen Grundschuld an zweiter Stelle im Grundbuch.

Ja, denn mit dem Sicherungskonzept von Heimkapital wird dem Kunden die bestmögliche Sicherheit gewährt: Solange der Nutzungsbeitrag fristgerecht bezahlt wird, bleibt er weiterhin in der Immobilie wohnen.

 

Zwar ist das Nießbrauchrecht technisch an zweiter Stelle im Grundbuch hinter der Grundschuld eingetragen, jedoch hat sein Nießbrauchrecht faktisch immer Vorrang, solange er seine Nutzungsbeiträge zahlt. Aus der Grundschuld kann nur vollstreckt werden, wenn der Kunde mindestens 6 Monate im Rückstand ist. Dieser Sicherungsmechanismus ist auch Teil des notariellen beurkundeten Vertrages und der Grundschuldbestellungsurkunde.

Werden die Nutzungsbeiträge 3 Monate in Folge nicht gezahlt, gewährt Heimkapital weitere 3 Monate, um den Rückstand auszugleichen. Erst wenn diese Frist verstreicht, könnte das Nießbrauchrecht gelöscht und der Gesamtverkauf der Immobilie eingeleitet werden – selbstverständlich würde der Kunde in diesem Fall dennoch im Rahmen seines verbleibenden Eigentumsanteil am Erlös beteiligt werden, abzüglich der ausstehenden Nutzungsbeiträge.

Ja, der Kunde darf seine Immobilie vermieten oder verpachten und dabei 100% der Mieteinnahmen behalten. Dazu ist grundsätzlich die Zustimmung von Heimkapital einzuholen. Heimkapital verpflichtet sich zur Zustimmung, sofern der Vermietung eine ortsübliche Vermietung zugrunde liegt.

Gewöhnliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können ohne Zustimmung und Mitteilung an Heimkapital vorgenommen werden. Über außergewöhnliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, z.B. An- und Ausbauten muss Heimkapital in Textform unterrichtet werden. Zustimmungspflichtig sind nur sonstige Veränderungen und Umgestaltungen sowie wertmindernde Maßnahmen.

Heimkapital beteiligt sich nur an energetisch sinnvollen Maßnahmen bis zu Maximal 30.000€.

Beispiel: Beim Streichen trägt der Kunde die Kosten selbst, während bei einem neuen Dach mit besserer Wärmedämmung beteiligt sich Heimkapital an den Kosten zu deren Eigentumsverhältnis.

In der Miteigentümervereinbarung ist das geregelt und notariell beglaubigt.

Im Grundbuch steht Heimkapital zu einem bestimmten Prozentsatz und der Eigentümer zu zu einem bestimmten Prozentsatz drin.

Heimkapital-Beteiligung sind maximal bis zu 50 %, damit der Kunde Haupteigentümer bleibt.

Nein, eine monatliche Auszahlung  ist nicht möglich.

Heimkapital möchte das Produkt für die Kunden so leicht wie möglich gestalten. Zusätzlich ist genau das der Vorteil im Vergleich zur Leibrente, weil der Kunde absolut alles vom aktuellen Wert der Immobilie bekommt und nicht erstmal eine gewisse Zeit ableben muss, bis es sich gelohnt hat.

Das neutrale Verkehrswertgutachten wird von einem unabhängigen, zertifizierten (HypZert) Gutachter erstellt. Wir arbeiten hierfür mit den großen Gutachternetzwerken, wie Sprengnetter, Apcon, on-geo, PerschConsult und VALUE zusammen. Der Kunde vereinbart direkt mit einer der Firmen den Gutachter-Termin. Somit kriegt Heimkapital nicht mit welchem Gutachter das Gutachten erstellt wurde.

Durch das Vorkaufsrecht haben die Erben immer zwei Optionen:

1.: Sie kaufen den Heimkapital Anteil zum aktuellen Marktwert (Gutachter ermittelt den Wert) zurück. Hierbei muss ein Serviceentgelt von 1 % an Heimkapital bezahlt werden.

2.: Sie wollen die Immobilie nicht übernehmen und müssen Heimkapital nur Bescheid geben, dass die Immobilie komplett verkauft werden soll. Die Erben würden somit ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Hierbei muss ein Serviceentgelt von 3,25 % an Heimkapital bezahlt werden. Alle sonstigen Kosten übernimmt dafür Heimkapital.

Den Energieausweis holt der Eigentümer selbst ein und wird vom Kunden an Heimkapital geschickt.

Zudem benötigt Heimkapital im Laufe des Prozesses eine Eigentümervollmacht mit Ausweiskopie, Einkommensnachweise, bemaßte Grundrisse, Teilungserklärung inkl. Nachträgen und Aufteilungsplan (nur bei Sondereigentum), falls vorhanden Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Versicherungsunterlagen inkl. Zahlungsnachweis und Löschungsbewilligungen für nicht mehr valutierte Grundschulden.

Der monatlicher Nutzungsbeitrag ist ähnlich wie die Miete und kann daher steuerlich nicht abgesetzt werden.

KAPITALANLAGEN FÜR IMMOBILIENPROFIS

Einblick in die geheimen Investitions-Strategien

LEIBRENTE

Bei einer Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie gegen ein Rentenversprechen. Sie können die Immobilie weiter nutzen oder gar vermieten. Die Instandhaltungskosten übernimmt in Zukunft der Käufer. Informieren Sie sich im Rahmen unserer Live-Webinare.

TEILVERKAUF

Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Teil Ihrer Immobilie. Dieses Modell ist eine Form der Immobilienverrentung. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr/Miete können Sie in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben. Informieren Sie sich im Rahmen unserer Live-Webinare.

UNSERE EMPFEHLUNG

Was ist denn nun das beste System für Ihre Anliegen? Das lässt sich auf den ersten Blick nicht beantworten, weil wir Ihre Wünsche und Ziele noch nicht kennen. Wir laden Sie ein an unseren Webwaren zu beiden Themen teilzunehmen. Informieren Sie sich unverbindlich und unabhängig.

PODCAST ZUR LEIBRENTE

Mit der Verrentung Ihrer Immobilie verschaffen Sie sich mehr Liquidität im Alter. Zugleich genießen Sie lebenslanges Wohnrecht. Klingt erst mal gut! Aber sicher haben Sie zunächst noch viele Fragen. Einen Teil Ihrer Fragen beantworten wir in dieser Podcast-Episode.

PODCAST ZUM TEILVERKAUF

Wer sich über die Leibrente informiert hat, sollte sich den Teilverkauf als Alternative ansehen. Für einen großen Teil unserer Kunden ist der Teilverkauf eine echte Alternative. Ihre Fragen zum Immobilien-Teilverkauf beantworten wir in dieser Episode.

LEIBRENTE ODER TEILVERKAUF?

Wer soll nun Ihr Herzblatt sein? Der Teilverkauf oder die Leibrente? Sehen Sie sich das nachstehende Video an und kommen Sie in unsere kostenfreien Webinare der Immobilien-Masterclass.

Ihre Fragen zur Immobilienrente sind bei mir in besten händen

IHR BERATUNGSGESPRÄCH MIT MICHAEL MÜHLMANN

Sprechen wir völlig unverbindlich zu Ihren Wünschen betreffend Ihrer Kapitalanlage. Denn dann wissen Sie wirklich, ob wir und unsere Objekte zu Ihnen und Ihrem Anliegen passen. So finden wir zusammen:

GRÜNDE FÜR EINE IMMOBILIENRENTE

8 GUTE GRÜNDE FÜR EINE IMMOBILIENRENTE

Die Verrentung Ihrer Immobilie verschafft Ihnen die Möglichkeit, bestehende Restschulden zu tilgen und endlich frei von monatlichen Ratenzahlungen zu sein.

Als Immobilienbesitzer kennen Sie sich mit diesem Thema aus. Sie wissen, wie teuer plötzliche Schäden und notwendige Reparaturen an der Immobilie zu Buche schlagen können. Sobald Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verrentet haben, brauchen Sie sich diesbezüglich keine Sorgen mehr zu machen. Der neue Eigentümer trägt nun die Kosten für notwendige Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten.

Es ist kein Geheimnis, dass Krankheit und Pflegebedürftigkeit bei den meisten Menschen im Alter eine große Rolle spielen und oft mit hohen Kosten verbunden sind, die nur teilweise von den Sozialversicherungen übernommen werden. Eine Immobilien-Leibrente kann die notwendige Liquidität schaffen, um zum Beispiel einen altersgerechten Umbau der Wohnung, eine medizinische Versorgung über die Leistungen der Krankenversicherung hinaus und eine würdige Pflege im eigenen Zuhause zu finanzieren.

Für die Generation der heutigen Senioren gilt: die Frauen haben eine höhere Lebenserwartung, aber die Männer hatten meist das höhere Einkommen. Wenn der männliche Partner stirbt, bleiben dadurch viele Frauen nicht nur allein zurück, sondern auch arm – denn ihre Renten sind viel geringer. Eine Immobilien-Leibrente kann dann ein wichtiger Baustein der Altersversorgung von alleinstehenden Frauen sein.

Gerade als Immobilieneigentümer sind Sie es gewohnt, Ihre Finanzen langfristig zu planen. Die Immobilien-Verrentung ist geeignet, frühzeitig alles zu regeln, was Haus oder Wohnung betrifft. Ihr entgeltfreies Wohnrecht ist lebenslang gesichert. Und selbst, wenn Sie die Immobilie eines Tages nicht mehr nutzen können oder wollen, profitieren Sie von Zahlungen in Höhe des Wohnwertes. Trotz des hohen Maßes an Sicherheit bleiben Sie also flexibel und sind in der Lage, auf unvorhergesehene Lebensumstände zu reagieren.

Wer wünscht es sich nicht? Im Ruhestand wollen Sie endlich ein paar Dinge unternehmen, für die Sie vorher nie Zeit hatten. Und das sollten Sie auch tun! Denn wenn Sie noch länger warten, ist es wahrscheinlich zu spät. Insbesondere für Senioren ohne Erben in der direkten Nachfolge bietet es sich durchaus an, die Erfüllung solcher lang gehegten Träume mit dem Vermögen aus der eigenen Immobilie zu finanzieren. Die Immobilien-Leibrente ermöglicht es Ihnen, sowohl Ihr behaglich eingerichtetes Haus als auch Ihr nun verfügbar gewordenes Vermögen in vollen Zügen zu genießen.

Vielleicht ist es ja so, dass Ihre Kinder und Enkelkinder Ihr Haus später auf keinen Fall selbst nutzen wollen. Dann ist eine Immobilien-Leibrente natürlich sehr sinnvoll, denn damit können Sie schon zu Lebzeiten etwas an die nachfolgenden Generationen weitergeben. Greifen Sie Ihren Kindern und Enkeln im Studium oder bei wichtigen Investitionen finanziell unter die Arme! So haben schon jetzt alle etwas von Ihrem Vermögen.

Im Alter fallen Eigentümern gewohnte Arbeiten rund ums Haus immer schwerer, eine Haushaltshilfe oder ein Gärtner würden helfen. Selbstverständlich können Sie mit einer Immobilien-Leibrente auch solche Ausgaben finanzieren.

MAKLERBEWERTUNG MÜNCHEN

BEGEISTERTE KUNDEN SPRECHEN FÜR SICH

IMMOBILIEN-VERRENTUNG MÜNCHEN

Ihr Immobilienwert-Rechner

DER IMMOBILIEN PODCAST MÜNCHEN

Gemeinsam zum Experten der eigenen 4 Wände

Als Ihr Immobilienmakler München wissen wir aus nahezu unzähligen Immobilienprojekten: Gerade Sie als Eigentümer haben viele Fragen und sind oftmals in der schwierigen Situation, von außen kommende Informationen selbst nur schlecht oder gar nicht einschätzen zu können. Denn oftmals sind die richtigen Informationen einfach nicht verfügbar oder müssen letztlich teuer erkauft werden. Meiner Meinung nach sollte sich das ändern. Und genau deswegen gibt es diesen Immobilien-Experten-Podcast: Um Ihnen als Immobilieneigentümer Ihre Fragen zu beantworten.

Alles auf einen Blick:

Hier kommen Sie zu allen Podcast Folgen, mit Folgenbeschreibung und der Podcast Übersicht von ImmoTalk München.

Der Nießbrauch | Definition, Nutzen und Besonderheiten

DAS EIGENHEIM WIRD IM ALTER ZUR FINANZIELLEN RESSOURCE

Es besteht die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verkaufen und trotzdem weiter darin zu wohnen, indem das Nießbrauchrecht in Anspruch genommen wird. Dieses Modell bietet nicht nur die Chance, Geldquelle zu schaffen, sondern kann auch beim Sparen von Erbschafts- oder Schenkungssteuern helfen. Erfahren Sie hier mehr über das Nießbrauch bei Immobilien sowie über alternative Optionen.

Ein Nießbrauchrecht ist ein Nutzungsrecht an einem Grundstück oder einer Immobilie, das entweder durch Erbschaft oder durch einen Verkauf an eine andere Person verliehen werden kann. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Arten von Nießbrauch: den Vorbehaltsnießbrauch und den Zuwendungsnießbrauch, die beide im Abschnitt 1030ff festgelegt sind. Dieses Recht kann befristet oder für den Rest des Lebens gültig sein und bedeutet, dass auch nach einem Besitzerwechsel alles beim Alten bleibt.

Beim Vorbehaltsnießbrauch wird der Besitz einer Immobilie auf eine andere Person übertragen, aber der ursprüngliche Eigentümer behält das Recht, die Immobilie für sich selbst zu nutzen. Es kann auch verwendet werden, um ein lebenslanges Wohnrecht zu erhalten oder Kapital zu erhalten. Diese Art des Nießbrauches kann auch für eine Wohnung genutzt werden, in der der Eigentümer nicht selbst lebt, und er behält das Recht auf die Mieteinnahmen. Der Vorbehaltsnießbrauch wird im Grundbuch eingetragen.

Das Recht, das man jemandem durch einen Zuwendungsnießbrauch einräumt, ist genau genommen ebenso wie eine Miete oder ein Wohnrecht. Der Begünstigte kann sich beispielsweise in der Immobilie niederlassen oder sie vermieten und dabei steuerliche Vorteile genießen – hierbei müssen jedoch Instandhaltungskosten versteuert werden. Falls das Objekt vermietet wird, müssen die Einnahmen besteuert werden. Hinweis: Diese Informationen können keine professionelle Steuerberatung ersetzen und wir raten Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren, damit alle Fragen beantwortet werden.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Nießbrauchrecht und einem Wohnrecht zu kennen. Beim Nießbrauchrecht ist das Wohnrecht beteiligt, und es gibt auch individuelle Vereinbarungen, die in das Grundbuch aufgenommen werden. Es ist nicht gestattet, die Immobilie zu verkaufen. Wenn nur ein Wohnrecht besteht, bedeutet dies, dass Sie in dem Haus oder der Wohnung, in dem Sie sich befinden, bis zu Ihrem Tod leben dürfen, aber nicht mehr der Eigentümer sind. 

Kurz gesagt, das Nießbrauchrecht schützt Ihre Rechte und Pflichten als Besitzer einer Immobilie. Es schützt Ihren wirtschaftlichen Besitz und ermöglicht Ihnen, weiterhin von Mieteinnahmen zu profitieren, auch wenn Sie nicht mehr in der Immobilie leben. Sie haben jedoch keine Rechte, die Immobilie zu verkaufen oder zu vererben, denn der Nießbrauch ist nicht vererbbar. In Deutschland wird das Nießbrauchrecht im Grundbuch registriert.

Es gibt viele Gründe, warum Senioren das Nießbrauchrecht an einer Immobilie in Betracht ziehen sollten. Es fungiert als vorweggenommene Erbfolge und kann dazu beitragen, Steuern zu sparen. Da der Eigentümerwechsel als Schenkung erfolgt, kann dies unter bestimmten Umständen dazu führen, dass keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis gilt ein bestimmter Freibetrag, der nach zehn Jahren erneut genutzt werden kann.

Das Nießbrauchrecht bietet eine gute Gelegenheit, um den Pflichtteilsanspruch bei unerwünschten Erben gering zu halten. Wenn Sie ein Erbe vererben, verringert sich die Erbschaft je länger die Übertragung zurückliegt. Zehn Jahre nach dem Nießbrauch sind keine weiteren Ansprüche mehr möglich. Beachten Sie, dass der Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils weiterhin besteht. Zudem können Sie das Nießbrauchrecht auch für eine Immobilie, die Sie selbst nicht bewohnen, nutzen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Kinder oder Enkel durch Einnahmen aus Mieten während des Studiums oder der Ausbildung zu unterstützen. Diese Einnahmen können günstiger als bei Ihnen selbst versteuert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass man schnell an Kapital kommen kann, während man trotzdem im Haus wohnen bleibt.

Der § 873 BGB fordert, dass ein Nießbrauch notariell beurkundet und im Grundbuch in Abteilung II vermerkt wird. Wenn der Nießbrauch nicht an die Ehepartner oder Kinder erteilt wird, ist Grunderwerbssteuer anzumelden. Es ist möglich, den Nießbrauch zeitlich zu begrenzen oder aufzugeben, indem man den Notar die Löschungsbewilligung beglaubigt, der Eintrag im Grundbuch entfernt wird und der Nießbraucher die Immobilie zurückgibt. Es kann auch eine Entschädigung für die Aufgabe des Nießbrauchs vereinbart werden. Hinweis: Verzicht auf den Nießbrauch kann Schenkungssteuer auslösen, die anhand des Wertes des Nießbrauchrechts berechnet wird – daher ist, ein Experte zurate zu ziehen. Und beachten Sie: Der Nießbrauch ist nicht vererbbar. 

Wer trägt die finanziellen Kosten eines Nießbrauchs? Der neue Eigentümer muss nicht zwangsläufig die gesamten Kosten tragen, die im Zusammenhang mit einem Nießbrauch von einer Wohnung oder einem Haus anfallen. Der Inhaber des Nießbrauchrechts übernimmt die üblichen Kosten wie Grundsteuer, Schornsteinfeger-Gebühr, kommunale Abgaben, Versicherungen und normale Verschleißreparaturen. Der Eigentümer ist für Instandhaltungsarbeiten und außerordentliche Lasten, etwa Erschließungsbeiträge, verantwortlich. Wird der Nießbraucher zum Vermieter, kommt er rechtlich in die gleiche Position wie ein Eigentümer und muss die Mieteinkünfte versteuern. Abweichende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich.

Ja, es gibt die Möglichkeit, das Objekt zu verkaufen und dafür eine relativ hohe Summe zu erhalten, die sofort zur freien Verfügung steht, und gleichzeitig ein Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Man kann auch das Objekt vermieten, wenn man auszieht. Eine weitere Alternative ist die Leibrente, bei der das Objekt verkauft und dem ehemaligen Besitzer ein Wohnrecht gewährt wird, dessen Höhe sich an Alter, Geschlecht und dem Verkehrswert der Immobilie orientiert. Es ist wichtig, sich ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen, da man andernfalls seinen Anspruch bei einem Umzug ins Seniorenheim verliert.

Es besteht eine weitere Option, nämlich der Teilverkauf der Immobilien. Der Ablauf ist einfach zu verstehen: Ein Teil Ihrer Immobilie wird Ihnen abgekauft, wodurch Sie sofort über Bargeld verfügen, um Investitionen zu tätigen und Ihren Lebensstandard zu sichern. Außerdem bleiben Sie Eigentümer Ihres Wohnsitzes. Im Falle des Todes Ihrerseits wird den Erben ein Rückkaufrecht des verkauften Anteils eingeräumt.

Das Einrichten eines Nießbrauchrechts kann eine gute Option für ältere Menschen sein, um ein Maximum an Rechten an ihrem Eigentum zu gewährleisten und gleichzeitig Liquidität zu erhalten. Dabei kann man unter Umständen Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen. Bei einem Immobilienteilverkauf steht das Recht auf Kapitalgewinn gesetzlich fest und wird in das Grundbuch eingetragen. Unsere Experten können Sie zu diesem Thema beraten, sodass Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und Alternativen informiert werden.

Der Inhalt, die Ratschläge und die Informationen, die in dem Magazin veröffentlicht sind, sind nur zu Informationszwecken gedacht und können nicht als Ersatz für professionelle juristische Beratung angesehen werden.

IHR IMMOBILIENMAKLER MÜNCHEN

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