Immobilienverkauf und das Geldwäschegesetz

Was bedeutet das Geldwäschegesetz für den Immobilienverkauf genau?

 

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist Geldwäsche nicht erst ab einem Betrag “X” strafbar. Für den Gesetzgeber ist es auch weitestgehend unerheblich, ob es sich um Bareinzahlungen oder bargeldlose Transaktionen handelt. Durch Geldwäsche finanziert sich die Organisierte Kriminalität und der globale Terrorismus, das soll in jedem Fall verhindert werden. Aus diesem Grund gibt es etliche komplexe Verpflichtungen, die es den Verpflichteten nicht immer leicht machen, eine vollständige AML-Compliance zu erreichen. Non-Compliance gegenüber dem Geldwäschegesetz ist immer noch weit verbreitet. Immer häufiger verhängen die Behörden deswegen hohe Bußgelder.

Immobilienverkauf und das Geldwäschegesetz – Schätzungen gehen allein in Deutschland von ca. 100 Milliarden Euro inkriminierter Gelder pro Jahr aus. Von Geldwäsche betroffen sind nahezu alle Branchen. Auch auf Grund von europäischen Geldwäscherichtlinien verschärft die Bundesregierung deswegen fortwährend die entsprechenden Gesetze. Diese betreffen u.a. die Ausweitung der Verpflichtetenkreise, die Verschärfung der Meldepflichten sowie den Wegfall der Definition von strafrechtlich relevanten Vortaten zur Geldwäsche. Die Aufsichtsbehörden zeigen sich zunehmend besorgt über die Auswirkungen der Corona-Krise auf Geldwäscheaktivitäten. Die wirtschaftliche Not einiger Verpflichteten könnte von der Organisierten Kriminalität ausgenutzt werden. Den Gesetzgeber beschäftigen auch die Enthüllungen im Fall Wirecard und die FinCEN-Files. Im Jahr 2021 wird Deutschland von der FATF auf die Einhaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Profilerationsfinanzierung geprüft. Der drohende Reputationsverlust bei der Offenlegung von eventuellen Defiziten übt derzeit zusätzlichen Druck zur verstärkten Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Verpflichteten aus.

Risikoanalyse 

Die Risikoanalyse gilt als Kernelement des risikobasierten Ansatzes des GwG und werden regelmäßig von Behörden bei Prüfungen angefragt. Dabei werden die spezifischen Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in unserem Geschäftsbetrieb umfassend und vollständig erfasst, identifiziert, kategorisiert und gewichtet. Basierend auf den so identifizierten Risiken verfügen wir so über maßgeschneiderte Lösungen, wie wir Ihre Immobilienverkaufstransaktion sicher durchführen können.

 

 

Kundenidentifizierung (einschließlich PeP-Listenabgleich) 

Es ist die zentrale Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz, dass wir wissen, mit wem Sie Geschäfte machen. Dazu müssen wir jeden Kunden bzw. einen für diesen auftretende Personen ab einem ernsthaften (Kauf-) Interesse identifizieren. Dafür müssen – je nachdem, ob der Immobilienkäufer eine natürliche oder eine juristische Person ist, – unterschiedliche Angaben/Dokumente eingeholt und archiviert werden. Daneben ist zu stets zu prüfen, ob es sich bei den künftigen Käufer um eine sog. politisch exponierte Person (sog. PeP) oder ein Familienmitglied einer solchen handelt. 

Die dafür erforderlichen Schritte übernehmen wir für Sie oder unterstützen Sie bei deren Durchführung. Daneben führen wir bei jedem echten interessierten Käufer einen Abgleich mit einer offiziellen PeP- Liste durch. Zudem prüfen wir auch, ob Kaufinteressenten auf offiziellen Terrorlisten (sog. Sanktionslisten) aufgeführt werden.

Identifikation

Der Identifikationsprozess und der PeP- und Sanktionslistenabgleich sind bei juristischen Personen deutlich aufwendiger, da neben den auftretenden Personen auch überprüft werden muss, ob es davon abweichende sog. wirtschaftliche Berechtigte existieren. Auch diese Prüfung übernehmen wir für Sie und unterstützen Sie bei einem positiven Ergebnis die nächsten Schritte. 

 

Die Sorgfaltspflichten

 

Schulungen

Unsere Mitarbeiter müssen laufend in Bezug auf Geldwäschetypologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie über die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich der Datenschutzbestimmungen, geschult werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung, damit unsere Mitarbeiter auf den Gebieten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die notwendige Sensibilität entwickeln um auf dieser Grundlage im täglichen Geschäft geldwäscherechtlich bedeutsame Vorgänge erkennen und die insoweit notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. 

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