Immobilienverrentung – Beratung

Wer heute Eigentümer einer Immobilie ist, hat im Hinblick auf das Alter eine gute Entscheidung getroffen. Aber es geht noch besser. Die eigene Immobilie im Alter wieder zu Geld zu machen ist nahezu genial. Doch wie kann man die Immobilie zu Kapital machen, ohne dabei sein gewohntes und geliebtes Umfeld zu verlieren? Immobilienverrentung – Beratung durch ISB München Immobilien.

Einen alten Baum verpflanzt man nicht gerne. Die Zeitungen sind voll von verschiedenen Angeboten zum Thema Immobilienverrentung. Und doch trauen sich nicht alle Eigentümer diesen Schritt zu gehen. Zu hoch sind die Abschläge, die für das Eigenheim anberaumt werden und meist sind die Erben auch nicht wirklich begeistert.

Im Wesentlichen kennen wir heute vier gängige Möglichkeiten eine Immobilie zu verrenten.

Die Umkehrhypothek

Die Idee der Umkehrhypothek kommt ursprünglich aus den USA und ist dort gängige Praxis. Hier wird ein Darlehen auf die Immobilie aufgenommen und entsprechend im Grundbuch gesichert. Für dieses Darlehen zahlen die Eigentümer zu Lebzeiten weder Zinsen noch Tilgung. Erst nach dem Ableben wird der Kredit fällig gestellt.

Der Verkauf auf Rentenbasis

Ein andere Variante bietet der Verkauf der Immobilie auf einer sogenannten Rentenbasis. Das Haus, das Grundstück oder die Wohnung werden verkauft. Der Kaufpreis wird jedoch nicht in einer Summe zu bezahlt, sondern es vereinbaren Verkäufer und Käufer die Zahlung einer regelmässigen lebenslangen Rente. Die Kosten für die Instandhaltung, Verwaltung, etc trägt der Käufer. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit wird vertraglich vereinbart. Die Frage nach einem Insolvenzschutz seitens des Käufers muss gestellt werden.

Der Verkauf auf Immobilienverrentung

Eine Alternative zu den bisherigen Angeboten bietet der Verkauf der Immobilie auf einer sogenannten „Immobilien-Verrentung“. Das Haus, das Grundstück oder die Wohnung werden verkauft. Der Kaufpreis wird jedoch nicht in einer vollen Summe ausbezahlt, sondern es ist mit deutlichen Abschlägen zu rechnen. 25% – 60 % Abschlag des eigentlichen Wertes sind nach unseren Recherchen aktuell die Regel. In diesen Fällen wird entweder noch eine monatliche Miete bezahlt oder es wird eine mietfreie Variante angeboten werden. Der Verkäufer muss für etwaige Instandhaltungen meist selbst aufkommen. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit wird vertraglich vereinbart. Die Frage nach einem Insolvenzschutz seitens des Käufers muss gestellt werden. Wir bieten zum Thema Immobilienverrentung persönliche Beratungsgespräche, aber auch in regelmäßigen Abständen entsprechende Online-Webinare durch. Sprechen Sie uns an.

Der zukunftsorientierte Investorenkauf

Eine weitere Möglichkeit zu den bisherigen Angeboten bietet der Verkauf der Immobilie auf einen sogenannten „zukunftsorientierte Investorenkauf“. Das Haus, das Grundstück oder die Wohnung werden verkauft. Der Kaufpreis wird in einer vollen Summe ausbezahlt. Es wird kein Abschlag des Kaufpreises einbehalten. Die Kosten für die Instandhaltung, Verwaltung, etc trägt der Verkäufer. Ein Wohnrecht auf Lebenszeit wird vertraglich vereinbart. Es wird eine monatliche Mietzahlung an den neuen Eigentümer vereinbart. Der Investorenkauf kommt eher der Nadel im Heuhaufen gleich, da es bessere Anlageformen gibt, als sein Kapital in eine Immobilie zu stecken, welche durch ein Wohnrecht keinen Handlungspielraum und letztlich auch nur kleine Renditen erwirtschaftet.

Wie sehr Sie auch das Thema Immobilienverrentung auch interessiert. Holen Sie sich eine zweite Meinung ein und sprechen Sie mit uns.

Wir beraten Sie gerne!

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