Münchener Immobilien Kurznachrichten
München verbietet: Jetzt geht es dem Wirtschaftsstandort an den Kragen
Die rot-grünen Stadtväter in München wollen mit einem Konzept namens “Sozialgerechte Bodennutzung” (Sobon) gegen den Engpass an Wohnraum und die steigenden Mieten vorgehen. Firmen, die sich in der bayerischen Landeshauptstadt ansiedeln möchten, müssen daraufhin entweder selbst Wohnungen bauen oder eine Wohnungsbaugesellschaft unterstützen. Alternativ könnten Investitionen in ÖPNV, Kultur und Bildungseinrichtungen in einem Punktesystem berücksichtigt werden, damit Gewerbeflächenentwickler nicht nur Wohnungen bauen müssen. Die Folgen einer solchen politischen Ausrichten sind nicht absehbar. Kritiker befürchten bei Umsetzung des rot-grünen Kurses, dass Unternehmen Ihre Arbeitsplätze künftig in anderen Städten errichten werden.
Die Trendviertel
In den letzten Jahren sind die Preise für Immobilien in deutschen Großstädten rasant gestiegen. Insbesondere in bestimmten Vierteln wurde das Preisniveau noch einmal stärker angehoben. Die Studie von Price Hubble für die sieben größten Städte zeigt, dass in Alt-Treptow (Berlin) seit 2018 jährlich durchschnittlich um 26 Prozent mehr für eine Eigentumswohnung von 70 Quadratmetern mit Balkon und Aufzug (Baujahr 1977) bezahlt wurde. In Kirchenwerden (Hamburg) stieg der Preis jedes Jahr um 15,4 Prozent. Neupasing (München) hatte die höchste Wachstumsrate von 13,7 Prozent. Auch Volkhoven/Weiler (Köln), Sindlingen (Frankfurt am Main) und Eller (Düsseldorf) waren bei Immobilieneigentümern sehr gefragt, wobei sich hier ein Wachstum von 14,8 bzw. 18,1 Prozent ergab.
Grundsteuererklärung: Bayern hat verlängert
Immobilien- und Grundstückseigentümer mussten bis zum 31. Januar ihre Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern vorlegen. Bayern gewährte eine Verlängerung bis Ende April. Viele Antragsteller haben jedoch noch keine Rückmeldung erhalten, aber es besteht kein Grund zur Sorge, da die Behörden mit der großen Anzahl an Anträgen überlastet sind und es Wochen und Monate dauern kann, bis alle bearbeitet sind. In Ländern, die bereits Fortschritte gemacht haben, wurde nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet und die Steuerbescheide verschickt. Allerdings ist noch unklar, wie viel pro Eigentümer schlussendlich zu zahlen ist, da die Hebesätze erst 2024 endgültig festgelegt werden und die neue Grundsteuer erst ab 2025 in Kraft tritt.