Scheidung und Immobilie

Die Scheidungsimmobilie – wenn der Ehe-Traum platzt!

Meist haben Eheleute Ihren Traum vom eigenen Eigenheim erfüllt. Doch was geschieht, wenn die Ehe zerbricht? Scheidung und Immobilie – hier entstehen eine Vielzahl von Fragen.

Bei einer Trennung sind einige Fragen im Vorfeld zwischen den Eheleuten zu klären. Wer bleibt im Haus wohnen und wer soll Eigentümer werden? Wer übernimmt die weitere Tilgung der Kredite? Oder soll die Immobilie verkauft werden?

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Eine Scheidung lässt die Eigentumsverhältnisse an der seinerzeit angeschafften Liegenschaft unberührt, auch wenn beide Eheleute – wie durchaus üblich – als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Hier steht dann die Frage der Werte-Auseinandersetzung zur Diskussion.

Hieraus ergeben sich verschiedene Ansätze:

Will keiner der Eheleute in der Immobilien bleiben, so ist dies in der Regel nach emotionalen Gründen zu verstehen. Ein Verkauf und die anschließende Aufteilung des Erlöses, unter Berücksichtigung möglicher Schulden, ist häufig ein guter Weg um die Gemeinschaft aufzuheben. Eine erfolgreiche Grundlage für den Immobilienverkauf ist ein ordentliches Wertgutachten.

 

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Es kann jedoch auch eine Ehegatte in der Immobilie weiter wohnen bleiben. Der Übertragende erhält in diesem Fall in Regel eine Abfindung in Geld oder die Übertragung erfolgt in Anrechnung eines Zugewinnausgleiches. Auch hier ist es sinnvoll ein Wertgutachten als Gesprächsgrundlage in der Hand zu halten. Beim Zugewinn werden meist zwei Gutachten benötigt. Der Wert bei Eheschliessung oder Anschaffung und der aktuelle Wert.

Ein weiterer wichtiger Hinweis. Sprechen Sie auch zum geeigneten Zeitpunkt mit Ihrer Bank über Ihre Scheidung. Sollte ein Ehepartner den laufenden Kredit übernehmen wollen, so muss die Bank zustimmen. Ohne Zustimmung bleibt der andere Ehepartner mit in der Haftung.

Jede Vereinbarung Ihrer Immobilie betreffend ist notariell zu beurkunden. Wir begleiten Sie von A – Z und stehen Ihnen mit Ihren Fragen gerne neutral zur Verfügung.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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