PROFESSIONELLER VERMÖGENSSCHUTZ
ASSET PROTECTION
Ihr Vermögensschutz
LASTENAUSGLEICHSGESETZ
Ihre Möglichkeiten
SCHÜTZEN SIE IHR KAPITAL
vor Steuern, Staat und Krisen
PROFESSIONELLER VERMÖGENSSCHUTZ
So schützen Sie Ihr Vermögen vor Steuern, Staat und Krisen!
Einige unserer Kunden plagt die zentrale Frage, wie man in Zeiten von Niedrigzinsen sein Kapital optimalerweise anlegen sollte. Denn am Ende des Tages soll Ihr Vermögen wachsen und nicht durch Inflation und/oder kleinen Zinsen aufgefressen werden. Mit unserem langjährigen Vermögenspartner Peter Härtling, respektive der Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH sowie dem Bundesverband der Ruhestandsplaner, stellen wir Ihnen ein einzigartiges Netzwerk von ausgewählten Experten vor. Doch es geht um mehr, als „nur“ sein Geld gut anzulegen – es geht um Ihren Vermögensschutz.
„The Great Reset“, Enteignungsgesetze, drohende Steuererhöhungen zur Refinanzierung der pandemiebedingten Staatsverschuldungen, Diskussionen über Vermögensabgaben und Zwangshypotheken, mögliche Währungskrisen, drohende Inflation, politische Unsicherheit, Verschwörungstheorien. Die Liste der negativen Stichworte wird immer länger.
Was können vermögende Menschen diesen Herausforderungen entgegensetzen? Welche Lösungen, welche Konzepte entschärfen diese Bedrohungen? Wie können wir heute unser Vermögen, unsere Werte für uns und unsere Familien sichern?
Diese Website bietet Zugang zu einem internationalen Expertennetzwerk aus Beratern, Steuerexperten und Juristen, das sich ausschließlich der individuellen Konzeption und der praktischen Umsetzung von legalen Asset Protection-Maßnahmen widmet.
Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen!
DIE HERAUSFORDERUNGEN
für Ihr Vermögen
Enteignungsgesetze und die Sicherung Ihrer Vermögenswerte
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zur Abwicklung von Banken
Gesetze zur Abwicklung von Lebensversicherern und Bausparkassen
Collective Action Clause bei Staatsanleihen
Politische Unsicherheit/Inkompetenz
„The Great Reset“
DIE MÖGLICHKEITEN
Kontaktaufnahme, Analyse und Konzeption
Führen Sie ein erstes Gespräch mit einem der Consultants der Deutschen Gesellschaft für Rugestandsplanung und schaffen Sie sich Klarheit über die für Sie erforderlichen Maßnahmen. Wenn gewünscht, erteilen Sie unserem Expertennetzwerk den Auftrag zur Konzeption Ihres individuellen Asset Protection-Plans einzelner oder ganzheitlicher Maßnahmen zur Anlage und Sicherung Ihrer Vermögenswerte. Sie können die Konzeption selbst umsetzen, oder auch Experten der Deutschen Gesellschaft für Rugestandsplanung GmbH mit der Durchführung beauftragen.
DIE SCHLÜSSELTHEMEN
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz zur Abwicklung von Banken
Gesetze zur Abwicklung von Lebensversicherern und Bausparkassen
Collective Action Clause bei Staatsanleihen
Globale Diversifikation auch außerhalb der EU, aber im EWR
Sicherheit durch negative Korrelation
Internationale Verfügbarkeit im Krisenfall
Einkommensteuer nachhaltig in Vermögen umwandeln/zurückholen
Unternehmenssteuern nachhaltig senken
Lebenslang-, bis zur Entnahme abgeltungssteuerfrei investieren
Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten
Übertragung auch größerer Vermögen weitestgehend Erbschafts- und Schenkungssteuer – frei
Vermögensnießbrauch bei Vermögensübertragung
Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten
Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgaben, Zwangshypothek
Entwertung von großen Immobilienvermögen
Gründung von Holdings, Stiftungen, Trusts
Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten
Deutschland/Europäische Union/Zypern
Nicht EU/Europäischer Wirtschaftsraum/Liechtenstein/Schweiz/andere
Australien/USA/Russland
DIE LÖSUNGEN
Schützen Sie Ihr Vermögen vor drohenden Gefahren!
Sie planen eine systematische Sicherung Ihrer Vermögenswerte vor politischen, und wirtschaftlichen Unsicherheiten.
Sprechen Sie mit einem unserer Experten, um mehr über die professionell begleitete Umsetzung Ihrer Asset Protection zu erfahren.
Schutz vor Insolvenzen
+ Vermögensschutz vor Insolvenzen von Kreditinstituten
+ Vermögensschutz vor Insolvenzen von Versicherern
+ Vermögensschutz vor der Collective Action Clause
+ Vermögensschutz vor Zugriffen von „Außen“
Was Sie erwarten können
Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen
Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen
Einmalige bzw. der dauerhaften Reduzierung der Steuerlast durch alternative Investments mit besonderen steuerlich wirksamen Komponenten
Vermittlung einer Konzeption von Steuermodellen mit Photovoltaikinvestitionen
Vermittlung von Generalübernehmer und Dachscout
Steuern sparen mit Denkmalschutz
Konzeption einer steueroptimierten Vermögensübergabe an Kinder
Legaler Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgaben, Zwangshypotheken
Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen
Vermittlung von Patientenverfügung, Vermögensbetreuung, usw.
Übertragung auch größter Vermögen weitestgehend Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei
Vermögensnießbrauch bei Vermögensübertragung
Juristische/steuerliche Zweitmeinung bei bestehenden Konzepten
Konzeption einer Zoll- und steuerfreien Edelmetallstrategie in der Schweiz, mit besonderer Mittelverwendungskontrolle
Internationale Verfügbarkeit in egal welcher Währung
Konzeption um Firmenvermögen in legal steuerfreies Edelmetallvermögen im Privatbesitz umzuwandeln
Gold zum „halben Preis“ kaufen
Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen
Analyse von bestehenden-, oder gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen
Vermittlung eines Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen
Vermittlung und fachliche Begleitung juristischer, steuerlicher bzw. fachbezogener Beratung zu den erforderlichen individuellen Lösungen
Es stehen Ihnen zahlreiche Finanz-Experten persönlich zur Verfügung. Kommen Sie zu uns für ein kostenloses Erstgespräch.
rechtliches
RECHTLICHER HINWEIS
Für das Angebot zum Thema Vermögensschutz ist die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH verantwortlich. Wir bieten der Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH unsere Webseite als Plattform an, um unseren Kunden die häufigsten Fragen zum Thema Kapitalanlage einen kompetenten Dienstleister an die Hand zu geben. Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH arbeitet bundesweit und hat Ihren Sitz in Altötting.
Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH
Martin-Moser-Str. 27
84503 Altötting
Tel.: 08671 9641-0
Fax: 08671 9641-15
E-Mail: info@dgfrp.de
Geschäftsführung: Peter Härtling
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein HRB 8039
USt-IdNr.: DE 155068659
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Peter Härtling (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-J0HI-LR0RX-11 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-FZ87-27 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-U4ZX-42 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Berufsrechtliche Regelungen
– § 34c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– § 34f Gewerbeordnung (GewO)
– § 34i Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
– Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
– Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.