Wichtige Fragen, die Vermieter an potenzielle Mieter stellen dürfen
… oder auch nicht …
Für Vermieter ist es entscheidend, sich ein umfassendes Bild von potenziellen Mietern zu machen. Dies kann durch persönliche Gespräche oder durch einen vertrauenswürdigen Hausverwalter erfolgen. Bei der Auswahl eines Mieters für eine langfristige Investition wie eine Immobilie ist Sorgfalt geboten. Ein informelles Gespräch bietet einen ersten Eindruck, oft ergänzt durch eine Selbstauskunft des Mieters. Es ist jedoch wichtig, sich über die rechtlichen Grenzen solcher Anfragen im Klaren zu sein.
Eine sorgfältige Auswahl der Mieter ist für Vermieter bei langfristigen Investitionen wie Immobilien von entscheidender Bedeutung. Dabei dürfen sie persönliche Gespräche führen oder einen vertrauenswürdigen Hausverwalter beauftragen, um sich ein umfassendes Bild potenzieller Mietinteressenten zu machen. Allerdings müssen die rechtlichen Grenzen solcher Anfragen beachtet werden.
Ein Vermieter hat das Recht, die Identität des Mieters durch Bestätigung von Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse zu überprüfen. Eine Kopie des Personalausweises darf jedoch nicht gefordert werden; eine Vorlage zur Überprüfung hingegen schon. Telefonnummer und E-Mail-Adresse können angefordert werden zwecks Kommunikation mit dem zukünftigen Mieter. Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft oder Krankheiten sind unzulässig sowie irrelevant für den Vermietungsprozess – diese Informationen benötigt man nur im Hinblick auf Nebenkostenabrechnungen etc.. Fragen zum Beschäftigungsstatus bzw.-einkommen sind dagegen erlaubt: Sie dienen dazu herauszufinden ob der Bewerber finanziell in der Lage ist seine Verpflichtungen als künftiger Mieter einzugehen. Auch Fragen bezüglich eventuell vorliegender Schulden aus früherem Wohnraum-Mieten sind gestattet.
Zusammenfassung
Identifikation des Mieters: Ein Vermieter hat das Recht, die Identität des Mieters zu überprüfen. Dies beinhaltet die Bestätigung von Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse. Eine Kopie des Personalausweises darf jedoch nicht verlangt werden, das Vorzeigen zur Überprüfung ist jedoch zulässig.
Persönliche Kontaktdaten: Die Anforderung einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist zulässig und hilfreich für die Kommunikation.
Privatsphäre: Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen, wie Familienstand, Schwangerschaft oder Krankheiten, sind unzulässig und irrelevant für die Vermietung.
Anzahl der einziehenden Personen: Diese Information ist wichtig für die Berechnung der Nebenkosten und muss vom Mieter angegeben werden.
Beruf und Einkommen: Informationen über die Beschäftigung und das Einkommen sind zulässig, um die finanzielle Zuverlässigkeit des Mieters zu bewerten. Detaillierte Fragen zur Beschäftigungsdauer sind jedoch nicht relevant.
Finanzielle Vorgeschichte: Fragen zu Mietschulden, Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckungen sind zulässig, um die finanzielle Zuverlässigkeit zu beurteilen.
Kriminelle Vergangenheit: Fragen nach Vorstrafen sind unzulässig, da das deutsche Rechtssystem von Resozialisierung ausgeht.
Gewerbliche Nutzung: Es ist sinnvoll zu klären, ob die Wohnung auch gewerblich genutzt wird, um mögliche Störungen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Diese Richtlinien helfen Vermietern, die richtigen Fragen zu stellen und gleichzeitig die Rechte der Mieter zu respektieren.
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